Eine Empfehlung des Thüringer Literaturrates für Autoren
- Sogenannte Bezahl- oder Zuschussverlage sind Verlage, die Bücher von Autoren gegen Bezahlung drucken, deren Produkt in einem traditionellen Verlagshaus keine Chance auf Veröffentlichung hat. Öffentliche Anerkennung ist bei einer Veröffentlichung in einem dieser Verlage in der Regel nicht zu erwarten.
- Generell muß man zwischen Verlagen unterscheiden, die Autoren hohe Summen bis zur vollen Höhe der Produktionskosten abverlangen (Pseudoverlage) und jedwedes Produkt zur Druckreife bringen, ohne dessen literarische Qualität zu hinterfragen und zu bewerten, und Zuschuss- oder Dienstleister-Verlagen , die von Autoren, deren Werk nur geringe Verkaufserwartungen birgt, einen Zuschuss zu den Produktionskosten verlangen, damit kein Verlustgeschäft entsteht. Diese im Bereich der Wissenschaftspublikationen seit langem übliche Praxis hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf den Bereich der schöngeistigen Literatur ausgedehnt.
- Die Übergänge zwischen beiden Formen gestalten sich fließend. Verlage mit eindeutig betrügerischer Absicht (indem sie sich von den gezahlten meist exorbitanten „Zuschüssen“ alimentieren) diskreditieren auf infame Weise ehrliche Verlagsunternehmen, die mit Zuschüssen arbeiten, aber dem Autor nicht die Kosten am Unterhalt des Unternehmens aufzwingen. Pseudoverlage honorieren nicht den Autor, sondern kehren das Prinzip um. Es erfordert schon ein hohes Maß an Zynismus, einem Autor die (von ihm bezahlten) Bücher wieder zum Kauf anzubieten.
- Ein Autor, der sich dazu entschließt, einen Zuschuss zum Druck seines Buches zu bezahlen, sollte unbedingt eine Reihe von Prüfungen vornehmen. Dazu gehört das Vergleichen mehrerer Angebote. Jeder Verlagsvertrag muß gründlich gelesen werden. Im positiven Fall muß er zwingend Auskunft darüber geben, wofür der Kunde im Detail bezahlt. Zudem muss klar geregelt sein, wie der Kunde am Verkauf der Bücher finanziell beteiligt ist und unter welchen Bedingungen der Verlag eine Nachauflage drucken und vermarkten darf.
- Wozu sich ein Bezahl- oder Zuschussverlag verpflichten sollte: Lektorat und Korrektorat; Satz- und Herstellung; Druck; Vertrieb, Werbung und Vermarktung; verbindlicher Erscheinungstermin; Einsichtnahme in die Geschäftsbücher durch den Autor; adäquate Lagerung und Lieferfähigkeit des Titels über einen angemessenen Zeitraum; Nachweis über die tatsächlich gedruckte Auflagenhöhe; eine exakte Verkaufsabrechnung.
- Ein wesentliches Element für den Erfolg eines Buches ist die Vermarktung. Dabei sollte man wissen, daß seriöse Verlage einen nicht unbeträchtlichen Teil des für ein Buchprojekt geplanten Geldes in die Werbung stecken. Dazu gehört i. d. R. die Beauftragung eines Verlagsvertreters, der das Buch gemeinsam mit anderen Titeln deutschlandweit in Buchhandlungen inhaltlich vorstellt und bewirbt. Ebenso gehört dazu eine intensive Arbeit mit Presse, Rundfunk und ggf. weiteren Medien.
Mitunter zwingen unseriöse Verleger ihren Autoren die Abnahme und Bezahlung einer hohen Stückzahl ihrer eigenen Bücher auf, wodurch sie ihre Ausgaben rückfinanzieren. Die Absatzbemühungen der Autoren, die in der Regel über keinerlei Vertriebsmöglichkeiten und –erfahrungen verfügen, werden zusätzlich von den Vermarktungsstrategien ihres Verlegers unterminiert. - Eine Möglichkeit für Autoren ist der Druck auf Nachfrage bei einem „Book-On-Demand“-Unternehmen (BOD). Diese Wirtschaftsunternehmen, die keine Verlage sind, verzichten i.d.R. auf die Suche nach Autoren. Der Autor bezahlt die erste Auflage. Wenn darüber hinaus Bücher vom Markt gewünscht werden, druckt das Unternehmen nach. Der Autor muß sich vollständig um den Vertrieb des Buches kümmern (s. Selbstverlag). Das BOD-Unternehmen übernimmt die Produktion, ev. die Lagerung und Auslieferung. Der Autor sollte unbedingt vor Beauftragung eines solchen Unternehmens die verlangten Kosten mit einer anderen Druckerei (bei Kleinstauflagen lohnt ein Vergleich zwischen Offset- und Digitaldruck) vergleichen. Die Kosten für ein nicht aufwendig gestaltetes Buch liegen zwischen 1000 und 2.500 € und nicht bei 10.000 und 20.000 €.
- Eine mögliche Alternative zu o.g. Publikationsformen ist der Selbst- oder Eigenverlag . Typischerweise erkennt man Selbstverlage daran, dass in ihnen nur die Bücher eines Autors gedruckt werden. Dafür muß der Autor selbst zum Verleger werden und eine Menge Enthusiasmus mitbringen. Die Vorbereitung der Druckdaten (Satz, Layout, Korrekturen) ist bei einem Teil der vorhergehend beschriebenen Formen ohnehin vom Autor zu leisten. Zudem muß er sich völlig um die Vermarktung des Buches kümmern, die i.d.R. von Pseudoverlagen oder BOD-Unternehmen auch nicht geleistet wird. Der Digitaldruck, der kleine und kleinste Druckauflagen erlaubt, ist die beste Möglichkeit für den Selbstverleger, sein Risiko zu minimieren. Er behält sämtliche Rechte und bestimmt über die Auflagenhöhe und ‑kosten.
Eine Übersicht zur Datenschutzgrundverordnung findet sich auf der Website www.datenschutz.org.
Versicherung bei der KSK
Wer eine künstlerische (sprich schriftstellerische) Tätigkeit nicht nur glegentlich ausübt, sondern regelmäßig, sollte sich bei der Künstlersozialkasse versichern.
Einschlägige Informationen finden sich auf der Website der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de
Bundesministerium der Justiz
Link zum Bundesministerium der Justiz › Urheberrechtsgesetz
Informationen über die Verwertungsgesellschaft Wort
Autorinnen und Autoren sowie Verlagen steht für das Vervielfältigen (Kopieren) ihrer Werke und deren Ausleihe in Bibliotheken nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 27 Abs. 2 UrhG und § 54 UrhG) eine Vergütung zu.
Dabei wird prinzipiell zwischen Belletristik und Kinderbüchern und wissenschaftlichen Beiträgen unterschieden.
Die Urheber wissenschaftlicher Beiträge können sich direkt bei der VG Wort als Bezugsberechtigte (ohne umfassenden Wahrnehmungsvertrag) anmelden, ihre Veröffentlichungen bei der VG Wort über eine Beitragsmeldung Wissenschaft (Papierformular oder Online-Formular) abgeben und an den jährlichen Ausschüttungen der VG Wort teilnehmen.
Die Urheber von belletristischen Werken und Kinderbüchern müssen mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen, um an den Ausschüttungen teilzunehmen.
»Der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags ist für alle Verlage und Autoren erforderlich, um Ausschüttungen in allen Bereichen erhalten zu können. In den Bereichen Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) genügt auch eine Registrierung als Bezugsberechtigter.« (http://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten/wahrnehmungsberechtigte.html)
Umfassende Informationen über Teilnahmemöglichkeiten, Verträge, Meldeformulare, Ausschüttungen etc. finden sich auf der Website der VG Wort.