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Nach dem der Thü­rin­ger Lite­ra­tur­rat seit 2006 als freier Zusam­men­schluß bestand, hat er sich im März 2012 als ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein gegrün­det. Gegen­wär­tig gehö­ren ihm 48 Mit­glie­der an.

Gesell­schaf­ten, Insti­tu­tio­nen, Stif­tun­gen, Ver­eine und im beson­de­ren Fall auch natür­li­che Per­so­nen, die lan­des­weite Tätig­keit ent­fal­ten oder deren Tätig­keit regio­nal­spe­zi­fisch bedeut­sam ist, kön­nen einen Antrag auf Auf­nahme in den Thü­rin­ger Lite­ra­tur­rat stel­len. Der Vor­stand des Ver­eins ent­schei­det über die Auf­nahme neuer Mitglieder.

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